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{"id": "/Users/giers/LLM Tools/Heimgeist/backend/libraries/vid/stage/87b5e039fa580a8bbb84125fda96570462315b6b65090b43c7392edf53248c0d--assoziierungsabkommen-eu-ukraine--abl-l-161-vom-140529-neu.pdf", "parent_id": null, "source_path": "/Users/giers/Documents/assoziierungsabkommen-eu-ukraine--abl-l-161-vom-140529-neu.pdf", "url": null, "mime": "application/pdf", "record_type": "file", "title": "IRLAND,", "text": "IRLAND,\nUNGARN,\nRUMÄNIEN,\nDAS KÖNIGREICH BELGIEN,\nDIE REPUBLIK BULGARIEN,\nDIE TSCHECHISCHE REPUBLIK,\nDAS KÖNIGREICH DÄNEMARK,\nDIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,\nDIE REPUBLIK ESTLAND,\nDIE HELLENISCHE REPUBLIK,\nDAS KÖNIGREICH SPANIEN,\nDIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,\nDIE REPUBLIK KROATIEN\nDIE ITALIENISCHE REPUBLIK,\nDIE REPUBLIK ZYPERN,\nDIE REPUBLIK LETTLAND,\nDIE REPUBLIK LITAUEN,\nDAS GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG,\nDIE REPUBLIK MALTA,\nDAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE,\nDIE REPUBLIK ÖSTERREICH,\nDIE REPUBLIK POLEN,\nDIE PORTUGIESISCHE REPUBLIK,\nDIE REPUBLIK SLOWENIEN,\nDIE SLOWAKISCHE REPUBLIK,\nDIE REPUBLIK FINNLAND,\nDAS KÖNIGREICH SCHWEDEN,\nDAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,\nDE 29.5.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 161/3\nASSOZIIERUNGSABKOMMEN\nzwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits\nPRÄAMBEL\n\nund\neinerseits und\nDIE UKRAINE\nandererseits,\nDIE EUROPÄISCHE UNION, im Folgenden \"Union\" oder \"EU\",\nDIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT, im Folgenden \"EAG\",\nim Folgenden zusammen \"Vertragsparteien\" —\nIN ANBETRACHT der Bedeutung, die die Ukraine ihrer europäischen Identität beimisst,\nDE L 161/4 Amtsblatt der Europäischen Union 29.5.2014\nVertragsparteien des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, im Folgenden \"Mitgliedstaaten\",\nUNTER BERÜCKSICHTIGUNG der engen historischen Beziehungen und der immer engeren Bindungen zwischen den Ver tragsparteien sowie ihres Wunsches, die Beziehungen in ehrgeiziger und innovativer Weise zu vertiefen und zu erweitern,\nIN DEM BEKENNTNIS zu engen, dauerhaften Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte, nämlich Achtung der demokratischen Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, Nichtdiskriminierung von Minderheiten und Achtung der Vielfalt, Menschenwürde und Bekenntnis zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft, was die Beteiligung der Ukraine an der europäischen Politik erleichtern würde,\nIN DER ERKENNTNIS, dass die Ukraine als europäisches Land durch eine gemeinsame Geschichte und gemeinsame Werte mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbunden ist und sich zur Förderung dieser Werte bekennt,\nUNTER BERÜCKSICHTIGUNG der starken Unterstützung, die die Entscheidung der Ukraine für Europa in der Öffentlichkeit des Landes findet,\nIN BEKRÄFTIGUNG der Tatsache, dass die Europäische Union die auf Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine anerkennt und ihre Entscheidung für Europa begrüßt, einschließlich ihrer Zusage, eine vertiefte und tragfähige Demokratie und eine Marktwirtschaft aufzubauen,\nIN DER ERKENNTNIS, dass die gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union stützt, nämlich Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit, auch wesentliche Elemente dieses Abkom mens sind,\nIN ANERKENNUNG der Tatsache, dass die politische Assoziation und die wirtschaftliche Integration zwischen der Ukraine und der Europäischen Union von Fortschritten bei der Umsetzung dieses Abkommens und der Erfolgsbilanz der Ukraine bei der Sicherstellung der Achtung gemeinsamer Werte sowie von Fortschritten bei der Annäherung an die EU im politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich abhängen,\nIN DEM BEKENNTNIS zur Umsetzung aller Grundsätze und Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), insbesondere der Schlussakte der Ko
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